AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Wir sind um richtige und vollständige Übermittlung der uns zur Verfügung gestellten Informationen bemüht. Unbeschadet der Bestimmung der §309 Nr.7aBGB n.F. haften wir für unrichtige Angaben nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.
Unsere Angebote und Mitteilungen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für den Empfänger (=unseren Kunden) bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Empfänger hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits Informationen weitergegeben hat, einen Kauf- bzw. Mietvertrag ab, so ist der Empfänger verpflichtet, an uns die vertraglich vereinbarte Provision/Courtage zu entrichten. Kommt es durch die unbefugte Weitergabe von Informationen zu keinem Vertragsabschluss mit dem Dritten oder mit der durch den Dritten vermittelten Person, so schuldet der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Provisionsanspruchs, es sei denn, er weist einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines über die Provision oder die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat uns der Empfänger im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass uns der Empfänger nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden. Der Makler ist berechtigt auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges wird der gesetzliche Verzugszins gem. §288BGB n.F. berechnet, sofern nicht im Einzelnen ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitgewirkt haben.
6. Vertragsverhandlungen und -abschluss
Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
7. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist -soweit zulässig- Köln.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
10. Datenschutz
Es werden alle Daten nach der Datenschutz-Grundversorgung (EU-DSGV) verwendet und können jederzeit auf Anforderung gelöscht werden.
Hildebrandt GmbH / D-51143 Köln / An der Wielermaar 152 / Tel.: +49 (02203) 8 60 14 / E-Mail:
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